Therapie-Ablauf

In unserem Leben kommen wir manchmal in Situationen, die uns eng und ausweglos erscheinen. Vielmal haben Lebensumstände zu dieser Situation geführt.

Wann kann Psychotherapie helfen?

  • Zur Persönlichkeitsentwicklung und Entscheidungsfindung
  • Burnout – Vorbeugung, Behandlung, Rückfallprophylaxe
  • Mobbing am Arbeitsplatz, in der Schule, im Internet, in Vereinen, …
  • Bei Krisen wie körperliche Erkrankung, Fehlgeburt, Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung, Todesfall, etc.
  • Umgang mit Trauer, Sterben und Tod
  • Ängste und Panikattacken (Zahnarztangst, Verlustängste, ständige Angst vor Krankheiten, …)
  • Belastende Diagnosen (Krebs, Multiple Sklerose, COPD, HIV, Colitis Ulcerosa, …)
  • Erkrankungen der Schilddrüse (Hashimoto, Hypo- / Hyperthyreose, …)
  • Erkrankungen der Haut (Neurodermitis, Psoriasis, …)
  • Umgang mit schwierigen Gefühlen wie Eifersucht, Aggressionen, Wut, etc.
  • Lebens- und Sinnkrisen
  • Bei Depressionen
  • Bei Schlafstörungen
  • Wunsch von Stressreduktion und Entspannung
  • Bei psychosomatischen Beschwerden -wenn die Seele leidet, leidet auch der Körper
  • Veränderungen wie Schwangerschaft, Pensionsantritt, Menopause, …
  • Essstörungen
  • Bei chronischen Schmerzen
  • Bei Sucht nach Arbeit / Leistung, Spiel, Essen, Medikamente, Alkohol, Drogen, Sex, etc.
  • Bei Zwangsgedanken und Zwangshandlungen
  • Bei Gewalterfahrung oder anderen traumatischen Erlebnissen
  • Homosexualität / Coming-Out
  • Bei partnerschaftlichen und familiären Themen
  • Bei Themen, die die Kindheit, Jugend und das Erwachsenwerden betreffen
  • Wenn Sie Ihr Lebensziel verloren haben, keinen Sinn mehr sehen
  • Wenn Sie Angehöriger von einem Menschen mit der Diagnose Krebs oder einer anderen bedrohlichen Erkrankung sind

Ablauf

Wenn Sie sich dazu entschließen, bei mir eine Psychotherapie zu beginnen, vereinbaren wir telefonisch oder per E-Mail einen Termin für ein Erstgespräch. Dieses dient einem gegenseitigen Kennenlernen, einer ersten Klärung und dem Formulieren von Zielvorstellungen. Für dieses Gespräch nehme ich mir gerne etwas länger Zeit (eineinhalb Einheiten), verrechne jedoch nur eine Einheit.

Ziel der Therapie ist, Sie dabei zu unterstützen, dass Sie selbstständig und in eigener Verantwortung zukünftig selbst die besonderen Herausforderungen Ihres Lebens meistern können. Dazu werden Sie lernen, Ihre eigenen, oft gewohnheitsmäßig ablaufenden Verhaltensmuster (gedanklich/emotional/ motorisch), die bisher Ihrem Wohlbefinden im Wege standen, zu erkennen und zu verändern.
Nachdem wir gemeinsam Ihre Ressourcen und Stärken entdecken, finden Sie neue Wege und Möglichkeiten um Ihr Leben, zu Ihrem Wohle gestalten zu können. Sowohl durch das Gespräch als auch das Arbeiten mit Bilder, Farben und Symbolen eröffnen sich neue Sichtweisen und somit auch Lösungsmöglichkeiten.

Sollten Sie unter körperlichen Beschwerden leiden, oder Ihre psychische Befindlichkeit eine therapiebegleitende Medikation erforderlich machen, so ist es notwendig und gesetzlich vorgeschrieben, dass wenn Sie einverstanden sind entsprechende FachärztInnen hinzugezogen werden.

Dauer

Wir vereinbaren zunächst einen Termin für ein Erstgespräch.

Danach haben Sie die Möglichkeit, sich zu entscheiden, ob Sie eine Therapie beginnen möchten oder nicht.

Die Häufigkeit der Therapieeinheiten hängt von der Verfassung und den Möglichkeiten des/der PatientIn ab. Um einen Prozess in Gang zu bringen ist eine Stunde pro Woche empfehlenswert. Gegen Ende der Therapie können sich die Abstände verlängern. Der/Die PatientIn kann jeder Zeit die Therapie beenden – es kommt dann noch zu einen Abschlussgespräch wo der Therapieprozess reflektiert wird.

Die Dauer der Therapie ist nicht festgelegt, sondern ergibt sich aus dem therapeutischen Prozess und wird gemeinsam bestimmt.

Ziel

Ziel in der Integrativen Therapie ist es integrationsarbeit zu leisten Körper – Geist – Seele zu vereinen  – Brücken zu sich / Übergänge zu bauen um einen Guten Zugang zu sich und in weitere Folge ach mit anderen Menschen zu bekommen.

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeut bin ich gesetzlich, gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet, dass unsere Gespräche streng vertraulich sind – auch gegenüber nahen Angehörigen oder Behörden. Ein geschützter Rahmen für die Gespräche ist mir ein zentrales Anliegen.